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   BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20   

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BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20 (https://dejure.org/2021,53534)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2021 - 8 C 34.20 (https://dejure.org/2021,53534)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 (https://dejure.org/2021,53534)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    HwO § 1 Abs. 2, §§ 11, 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56, § 19 Satz 1, § 20; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 2; VwZG § 4 Abs. 2 Satz 2
    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 HwO, § 11 HwO, § 18 Abs 1 S 1 HwO, § 18 Abs 2 HwO, Anl B Abschn 1 Nr 56 HwO
    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • rewis.io

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • doev.de PDF

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Ein Gewerbe ist unabhängig von seiner Bezeichnung durch den Betriebsinhaber auch dann als zulassungsfreies Handwerk in Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung aufgeführt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HwO), wenn die in seinem Rahmen ausgeübte Tätigkeit einem dort genannten ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Handwerksähnlichkeit eines Gewerbes als Voraussetzung für dessen Eintragungspflicht in das Gewerbeverzeichnis; Zuordnung der Tätigkeit als 'Make-up Artist' zum zulassungsfreien Handwerk der Kosmetiker

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk. Die handwerksmäßige Betriebsform.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 174, 58
  • NVwZ 2022, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können deshalb diesem Handwerk zuzuordnen sein (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).

    Unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb handwerksmäßig ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO), wird in der Handwerksordnung nicht definiert und richtet sich nach dem Gesamtbild des einzelnen Betriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).

    Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488).

    Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.

  • BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17

    Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Die Klägerin kann die Eintragungsmitteilung der Beklagten als Einzelfallregelung ihrer Eintragungspflicht anfechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 9 m.w.N.).

    Rechtsänderungen bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sind allerdings zu berücksichtigen, sofern das Berufungsgericht das neue Recht hätte anwenden müssen, wenn es nach dessen Inkrafttreten entschieden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 12; Beschluss vom 9. August 2018 - 6 C 11.17 - DVBl 2019, 372 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Weil für ein Handwerk wesentliche Tätigkeiten dadurch definiert sind, dass sie ihm nicht nur fachlich zugehören, sondern gerade seinen Kernbereich ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 21 f. m.w.N.), rechtfertigt schon die Verwirklichung einer dieser eine Zuordnung zum jeweiligen in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe sind den Handwerkskammern zugeordnet, weil diese für ihre Betreuung und Beratung nach der Einschätzung des Gesetzgebers fachlich besser geeignet erscheinen als die Industrie- und Handelskammern (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 ).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 6 C 11.17

    Anspruch auf Änderung der Reihenfolge der Vornamen im Geburtenregister

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Rechtsänderungen bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sind allerdings zu berücksichtigen, sofern das Berufungsgericht das neue Recht hätte anwenden müssen, wenn es nach dessen Inkrafttreten entschieden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 12; Beschluss vom 9. August 2018 - 6 C 11.17 - DVBl 2019, 372 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber bei der Einführung von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO Tätigkeiten als lediglich einfach angesehen, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können (vgl. BT-Drs. 15/1089 S. 6 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23 S. 16).
  • BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14

    Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
    Eine Beweiserhebung ist unter anderem dann nicht erforderlich, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, weil es auf die zu beweisende Tatsache nach der für die Feststellung eines Verfahrensmangels maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsansicht des Gerichts nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - ZOV 2014, 268 Rn. 8).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 10.70

    Handwerksähnliches Gewerbe i.S.d. Handwerksordnung (HwO) - Gewerbe der

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

    aa) Das Berufungsgericht hat den zum Nachweis einer fehlerhaften oder manipulierten elektronischen Arbeitszeiterfassung gestellten Beweisantrag zu 2) zu Recht mangels hinreichend bestimmter Behauptung von Beweistatsachen abgelehnt (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO entsprechend, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 14).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Zwar hat sich das Oberverwaltungsgericht nicht auf eine zusätzliche Begründung gestützt, die die Ablehnung des Beweisantrags trägt (in Betracht gekommen wäre gegebenenfalls der Ablehnungsgrund der eigenen Sachkunde: vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 15; Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 33 und vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 31, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613

    Berufungszulassung (abgelehnt), öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung,

    Das Gericht verletzt Verfahrensrecht nur, wenn es sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 = juris Rn. 15; U.v. 6.11.1986 - 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 = juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Die Beschwerde legt nicht dar, dass auf der Grundlage der insofern maßgeblichen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts die Ablehnung des Beweisantrages als zu unbestimmt, auf eine Rechtsfrage bzw. auf eine unerhebliche Tatsache gerichtet (vgl. Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Oktober 2021 S. 4) im Prozessrecht keine Stütze findet (§ 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO; siehe BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 54.19 - juris Rn. 11; Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl;

    Auf der Grundlage des fristwahrenden Zulassungsvorbringens lässt sich auch nicht feststellen, dass die Ablehnung der Beweisanträge im Prozessrecht keine Stütze findet (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 13).

    Nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts kam es für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Nutzungsuntersagung entscheidend auf die offensichtliche, d. h. ohne Beweiserhebung allein anhand des Akteninhalts erkennbare Genehmigungsfähigkeit der ungenehmigten Nutzung an, weshalb die Einnahme eines Augenscheins vor Ort schon kein taugliches Beweismittel i. S. v. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO war (zur entsprechenden Anwendung dieser Norm im Verwaltungsprozess vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Die Beschwerde legt nicht dar, dass auf der Grundlage der insofern maßgeblichen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts die Ablehnung des Beweisantrages als zu unbestimmt, auf eine Rechtsfrage bzw. auf eine unerhebliche Tatsache gerichtet (vgl. Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Oktober 2021 S. 4) im Prozessrecht keine Stütze findet (§ 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO; siehe BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 54.19 - juris Rn. 11; Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 8 ZB 22.1707

    Anfechtung der Planfeststellung für Kreisstraße

    Gegen diese Gewährleistungen verstößt die Ablehnung eines förmlichen - d.h. unbedingt gestellten - Beweisantrags, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 26.10.2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22

    Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine Sachkunde in Anspruch nimmt, die ihm unmöglich zur Verfügung stehen kann, oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - Buchholz 451.45 § 18 HwO Nr. 3 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

    Gegen diese Gewährleistungen verstößt die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 26.10.2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254

    Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen,

    Gegen diese Gewährleistungen verstößt die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 26.10.2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 = juris Rn. 13).
  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2023 - 19 K 1470/19

    Eintragungspflicht Handwerk zulassungsfrei Gewerbebetrieb Gewinnerzielung

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